Was ändert sich 2021 in Deutschland?

Abwrackprämie für Lkw (bis zu 15.000 Euro Zuschuss)

Bei Anschaffung von Lkw mit Elektro- und Wasserstoffantrieb oder fabrikneuen Lkw mit konventionellen Antrieben, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro 6 erfüllen und zusätzlich bestimmte Umweltvorteile aufweisen (etwa niedrige CO2-Emissionen) und wenn gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro III, IV und V verschrottet wird, sollen Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro pro Lastwagen gezahlt.

 

AU-Bescheinigung (Kein „gelber Schein“ mehr)

Ab 1. Januar 2021 wird die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse vom Arzt digitalisiert und elektronisch übermittelt. Versicherte müssen dann die Durchschrift des “gelben Scheins” nicht mehr wie bisher selbst an ihre Krankenkasse schicken. Ab 2022 sollen auch Arbeitgeber bei den Krankenkassen elektronisch abrufen können, von und bis wann die Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten dauert und wann die Entgeltfortzahlung ausläuft.

 

Baukindergeld

Der Bund hat den Förderzeitraum um drei Monate verlängert. Bau- und kaufwillige Familien können sich ihren Anspruch darauf nun noch bis zum 31. März 2021 sichern. Wer bis dahin einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch bis Ende 2023 einen Förderantrag auf das Baukindergeld stellen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren sind bis zu 12.000 Euro staatliche Förderung je Kind erhältlich.  kfw.de/baukindergeld

 

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum 1. Januar 2021 auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). 2020 liegt die Grenze bei 56.250,00 Euro jährlich und 4.687,50 Euro monatlich. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei.

 

Personalausweis wird teurer

Der Personalausweis wird für Personen über 24 Jahre künftig 37 Euro statt 28,80 Euro kosten.

 

Berufskrankheiten

Ab 2021 kann eine Berufskrankheit auch dann anerkannt werden, wenn die Betroffenen weiterhin ihre Tätigkeit ausüben.

 

Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag

Die Ehrenamtspauschale steigt zum 1. Januar von 720 Euro auf 840 Euro. Auch der Übungsleiterfreibetrag wird angehoben – von 2.400 Euro auf 3.000 Euro.

 

Elektro-Autos / Steuerbefreiung

Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gilt für Erstzulassungen reiner Elektrofahrzeuge und Umrüstungen bis zum 31. Dezember 2025. Sie wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.

 

Elektro-Autos / Kaufprämie

Die Kaufprämie für Elektro-Autos soll bis Ende 2025 verlängert werden, bis zu 9.000 Euro Zuschuss gibt es aktuell über den Umweltbonus (erweitert durch die Innovationsprämie)  beim Kauf eines reinen E-Autos. Einen Teil davon zahlt der Staat, den anderen der Autohersteller.

 

Einwegplastik

Besteck, Teller, Trinkhalme und Kaffee-Rührstäbchen aus Kunststoff werden verboten. Das gilt auch für To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor. Aber auch für Wattestäbchen und Luftballonstäbe mit Kunststoff. Ab dem 3. Juli 2021 ist die Herstellung solcher Einwegartikel aus Plastik EU-weit nicht mehr erlaubt.Verboten werden Einwegprodukte aus Kunststoff, die aus fossilen Rostoffen wie Rohöl hergestellt werden. Ebenfalls verboten werden Wegwerfteller oder -becher aus biobasierten Materialien.

 

Energieeffizienzklassen

Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher bekommen ab dem 1. März 2021 neue Energieeffizienzklassen.

 

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro. Danach wird er in Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro erhöht.

 

Grundrente

Ab 1. Januar 2021 tritt die Grundrente in Kraft. 1,3 Millionen Rentner und Rentnerinnen sollen davon profitieren, davon 70 Prozent Frauen und überdurchschnittlich viele Ostdeutsche.

 

Inkassokosten

Der Bundestag hat am 27. November eine Reform des Inkassoverfahrens beschlossen. Inkassodienstleister müssen Schuldner künftig schon beim ersten Kontakt unter anderem darüber informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag genau es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen von bis zu 50 Euro sollten die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst.

 

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag (KiZ) für Familien mit kleinen Einkommen steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind.

 

Kindergeld

Das Kindergeld steigt im um 15 Euro im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 288 Euro auf 5.460 Euro.

 

Kindesunterhalt

Der Mindestunterhalt – Berechnungsgrundlage sowohl für die Düsseldorfer Tabelle als auch für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter – wird ab dem 1. Januar 2021 angehoben: in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) von 378 auf 393 Euro, in der zweiten Altersstufe (vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs), im sogenannten Ausgangsbetrag, von 434 auf 451 Euro und in der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr an) von 508 auf 528 Euro.

 

Kosmetiker

Ab dem 1. Januar 2021 dürfen nur noch approbierte Ärzte Tattoos oder Permanent-Makeup mit Lasernentfernen, Kosmetiker nicht mehr.

 

Krankschreibung telefonisch

Bis vorerst 31. März 2021 können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden.

 

Maklerkosten

Entlastung winkt für Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern: Wird der Makler vom Verkäufer beauftragt, muss der mindestens die Hälfte der Provision zahlen. Neu ist auch, dass ein Maklervertrag künftig schriftlich festgehalten werden muss, also beispielsweise per E-Mail. Diese Regelungen gelten schon ab dem 23. Dezember 2020.

 

Pendlerpauschale

Ab 2021 werden Pendler mit langen Arbeitswegen durch eine Anhebung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer entlastet. Ab dem 1. Januar gelten folgende Regeln für Arbeitswege: Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt die Entfernungspauschale bei 0,30 Euro. Für alle über 20 hinausgehenden Entfernungskilometer steigt die Pauschale auf 0,35 Euro. Ab 2024 steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro.

Diese erhöhte Kilometerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten.

 

Regelsätze

Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Alleinstehende erhalten 14 Euro mehr im Monat, nämlich 446 Euro.

Registrierkassen

Für alle Friseure, Bäcker, Fleischer und andere Handwerksbranchen mit Registrierkassen läuft der Countdown endgültig. Spätestens 31. März müssen alle ihre elektronischen Kassensysteme und Waagen mit Kassenfunktion über ein Sicherheitsmodul TSE verfügen.

 

Rentenversicherung

Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab dem 1. Januar 2021 eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 7.100 Euro im Monat (West) und 6.700 Euro (Ost). In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Ländern.

 

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) soll 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich steigen. Das wäre die erste Erhöhung seit 2009.

 

Solidaritätszuschlag

Für über 90 Prozent der heutigen Zahler soll der Soli ab 2021 entfallen. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird von 972 Euro auf 16.956 Euro (33.912 Euro bei Zusammenveranlagung) angehoben.

 

Spendenbescheinigung

Künftig gilt für Spenden bis 300 Euro der vereinfachte Spendennachweis. Eine Zuwendungsbestätigung ist nicht mehr erforderlich.

 

Umsatzsteuer

Zum 1. Januar steigt die vorübergehend gesenkte Umsatzsteuer wieder auf 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz).

 

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Für Gründer gibt es Änderungen bei der Abgabepflicht der UmsatzsteuVoranmeldung. Bislang mussten sie im Jahr der Gründung und im Folgejahr generell monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Das wird bis 2026 ausgesetzt. Soweit die Umsatzschwelle 7.500 Euro nicht überschritten wird, geben Existenzgründer ab dem 1. Januar 2021 vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.

 

Überbrückungshilfe III / Neustarthilfe

Die Überbrückungshilfe III hat eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021. Dazu gehört auch die sogenannte “Neustarthilfe für Soloselbständige”.

 

Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze liegt ab 2021 bei 64.350 Euro jährlich (monatlich 5.362,50 Euro). 2020 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 62.550,00 Euro jährlich und 5.212,50 Euro monatlich. Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

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